Geänderte Bestimmungen der Staatskanzlei für Gottesdienste und des Bistumskrisenstabs:
AB SOFORT gilt in allen Gottesdiensten in unseren Kirchen, dass auch am Sitzplatz die Maske getragen werden muss. Da wir in unserer Pfarrei nicht beim Einlass “die drei ggg” überprüfen, gilt die neue Regelung für alle Messfeiern und Wort-Gottes-Feiern im Innenraum.